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   LG Freiburg, 30.05.1985 - 3 S 1/85   

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https://dejure.org/1985,13229
LG Freiburg, 30.05.1985 - 3 S 1/85 (https://dejure.org/1985,13229)
LG Freiburg, Entscheidung vom 30.05.1985 - 3 S 1/85 (https://dejure.org/1985,13229)
LG Freiburg, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 3 S 1/85 (https://dejure.org/1985,13229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Zustellung für die ordnungsgemäße Klageerhebung; Kakerlakenbefall als Grund zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses; Gefährdungen durch Kakerlaken in Wohnräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kakerlakenbefall einer Mietwohnung berechtigt zur fristlosen Kündigung noch vor Einzug - Auftreten von Ungeziefer sowie Gesundheitsgefährdung durch Kakerlaken bzw. Insektiziden begründet Recht zur Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Freiburg, 15.11.1983 - 9 S 138/83
    Auszug aus LG Freiburg, 30.05.1985 - 3 S 1/85
    Ob der genannten BGH-Entscheidung auch insoweit zu folgen ist, als danach der Kläger Kostenerstattung nur dadurch erlangen könne, daß er einen etwa gegebenen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch einklage, kann vorliegend dahinstehen (a.A. Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg v. 15.11.1983 - 9 S 138/83).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus LG Freiburg, 30.05.1985 - 3 S 1/85
    Der BGH (NJW 1982, 1598 mit Darstellung des Meinungsstandes) hat sich aber der herrschenden Meinung angeschlossen, wonach in diesen Fällen mangels Vorhandenseins eines Rechtsstreits i.S.d. ZPO und damit mangels "einer Hauptsache" eine Erledigung der Hauptsache nicht vorliege.
  • AG Brandenburg, 06.08.2001 - 32 C 520/00

    Auslegung des Fehlerbegriffs in § 537 Abs. 1 BGB bei erheblichem Befall einer

    Die Wohnung war weiterhin mit dem naheliegenden Risiko behaftet, dass sie gleichwohl nicht frei von Mäusen ist (Landgericht Freiburg, WuM 1986, Seiten 246 f.; Amtsgericht Rendsburg, WuM 1989, Seite 284).

    Hinzu kommt, dass Mäuse Krankheitsüberträger sind und sie und ihre Exkremente an Lebensmitteln nicht ungefährlich sind (Landgericht Freiburg, WuM 1986, Seiten 246 f.; Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243).

    Einer Fristsetzung zur Abhilfe bedurfte es aufgrund der erforderlichen Langzeitmaßnahmen im übrigen nicht als Voraussetzung für die wirksame fristlose Kündigung (Landgericht Freiburg, WuM 1986, Seiten 246 f.; Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243).

    Sie hätten auch nicht den weiteren Erfolg etwaiger weiterer Mäusebekämpfungsmaßnahmen abwarten müssen (Landgericht Freiburg, WuM 1986, Seite 246 f.; Amtsgericht Bremen, NJW 1998, Seiten 3282 f.).

    Nach allem hat der Kläger gegen die Beklagten somit hier nicht einen Mietzinsanspruch, und zwar auch nicht für die Zeit bis zur fristlosen Kündigung ( § 537 BGB ; Landgericht Freiburg, WuM 1986, Seiten 246 f.).

  • AG Lörrach, 20.11.2002 - 3 C 1757/02

    Klage auf Zahlung rückständiger Miete; Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des

    Dies ist bei einem nur gelegentlichen Auftreten von Mehlkäfern in den Sommermonaten nicht anzunehmen: Anders als bei Kakerlaken und Mäusen handelt es sich bei Mehlkäfern - soweit ersichtlich - nicht um Krankheitsüberträgern (vgl. zu diesem Aspekt LG Freiburg in WuM 1986, 246).
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